Das Funktionsprinzip des Ölabscheiders beruht auf der schweren Mischbarkeit von Öl (bzw. Benzin) und Wasser und dem Dichteunterschied der organischen Bestandteile zum Wasser, d. h. Die spezifisch leichtere Organik schwimmt auf und sammelt sich auf der Wasseroberfläche.
Eine Weiterentwicklung von herkömmlichen Benzinabscheidern sind Koaleszenzabscheider. Die Wirkung dieser Anlagen beruht auf dem Prinzip der Koaleszenz d.h. das Zusammenfließen von kleinen Ölpartikeln zu großen Öltropfen wird begünstigt. Damit können auch kleinste Öltröpfchen nach dem Schwerkraftprinzip aufschwimmen und abgetrennt werden. So wird eine Reinigungsleistung von bis zu 5 mg/l erreicht.
In den Fettkompaktabscheidern NS 1 bis NS 20 werden alle Fette und Öle tierischen oder pflanzlichen Ursprungs mit geringerer Dichte als Wasser abgeschieden. Schlammfang und die Möglichkeit zur Probenentnahme sind in der „Kompaktklasse“ der Fettabscheider in einem System integriert. Die von Behörden zur Anlagenüberwachung geforderte Möglichkeit der Probenahme ist erfüllt, das Handling bequem und einfach - auch ohne separaten Probenahmeschacht.
Betriebe mit fetthaltigem Abwasser müssen einen Fettabscheider einbauen und betreiben.
Unsere Fettabscheider erfüllen die Normen EN 1825, DIN 4040-100 und haben eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).
Die Strömungsgeschwindigkeit des zufließenden Abwassers wird im Fettabscheider verringert. Die Trennung der abscheidbaren Stoffe vom beruhigten Schmutzwasser erfolgt rein physikalisch auf Grundlage des Schwerkraftprinzips. Öle und Fette steigen durch ihre geringere Dichte an die Wasseroberfläche auf und werden im Fettabscheider zurückgehalten. Schlamm und Feststoffe sinken durch ihr höheres spezifisches Gewicht zu Boden und lagern sich dort ab.
Fettabscheider sind in Betrieben vorgeschrieben, in denen fett- und ölhaltiges Schmutz- und Spülwasser anfällt. Häufig vorkommende Beispiele hierfür sind: Küchenbetriebe, Schlachthöfe, Metzgereien, Hotels / Restaurants, Kantinen / Mensen, Autobahnraststätten, Konservenfabriken und Fertiggerichthersteller.
Bei der Auswahl von Abscheidern müssen grundsätzlich folgende Punkte beachtet werden: